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Lage:
Das Modellfluggelände beim Höchwirt liegt am nördlichen Rand von Graz, knapp außerhalb der Ortsgrenze.
Zufahrt von Norden:
A9 bis Ausfahrt Gratkorn, Wienerstraße Richtung Graz-Andritz, bei der Ampel links Abbiegen, Andritzer Reichsstraße, St. Gotthardstraße, St. Veiterstraße, Weinitzenstraße bis Schild Höchwirt, Schöckelstraße bergauf bis zum Gasthaus.
Zufahrt von Graz:
Grabenstraße, bei Mauthaus rechts, Andritzer Reichsstraße, Radegunderstraße bis Schild Höchwirt, nach links über die Brücke, Weinitzenstraße, beim Schild rechts in die Schöckelstraße bis zum Gasthaus.
Anfahrtsplan:
Regeln für den Modellflugbetrieb
- Der Modellflugbetrieb wird dem SMC Graz-Andritz vom Grundbesitzer bis auf Widerruf gestattet. Auf Wünsche und Forderungen des Grundbesitzers ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.
- Das dem SMC zur Verfügung stehende Gelände begrenzt sich
- im Süden durch die Hangkante;
- im Westen durch die Straße . Zösenberg,
- im Osten mit dem Waldrand und
- im Norden durch die Obstbäume und die Gebäude des Besitzers.
Als Ablagefläche für Modelle und Werkzeug steht südlich des Wirtschaftsgebäudes die Betonfläche sowie die Wiese zwischen den Obstbäumen zur Verfügung.
- An der Westseite des Wirtschaftsgebäudes ist eine Frequenztafel angebracht. Jeder Modellflieger hat durch Markieren seiner Frequenz (Aufhängen der Mitgliedskarte) die Belegung derselben bekanntzugeben. Kameraden mit gleicher Frequenz haben sich durch geeignete Absprache die Flugzeit in sportlicher Art zu teilen.
- Dem Grundeigentümer oder den Angestellten des Gasthofes ist auf Verlangen die Clubkarte vorzulegen.
- Grundsätzlich ist der Flugbetrieb nur Mitgliedern des SMC Graz-Andritz erlaubt. Diese müssen durch den ÖAeC. oder eine andere, entsprechende Versicherung versichert sein. Gastfliegern kann eine provisorische und zeitlich begrenzte Flugerlaubnis erteilt werden. Sie haben sich den Regeln des Flugbetriebes entsprechend zu verhalten. Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit eines Mitgliedes des SMC das Fluggelände benützen . sofern sie über eine entsprechende Versicherung verfügen . oder auf Verantwortung des gastgebenden SMC-Mitgliedes.
- Jeweils ein Vorstandsmitglied, oder der älteste der anwesenden Flugkameraden übernimmt die Flugleitung und achtet auf die Abstimmung des Flugbetriebes. Gleichzeitig ist er für die Sicherheit am Platz verantwortlich. Der Modellflugleiter hat das Recht und die Pflicht, modellfluginteressierten Gästen Verhaltensregeln zu erteilen und sie bei Nichtbeachtung dieser Regeln vom Platz zu weisen.
- Modellen mit Verbrennungsmotoren und Elektroflugmodellen ist der Flugbetrieb grundsätzlich untersagt. Nur auf Vereinsbeschluß und mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundbesitzers, der Nachbarn und näheren Anrainer kann eine befristete Flugerlaubnis erteilt werden.
- Auf die Sauberkeit des Fluggeländes und auf die Vermeidung von Flurschäden ist zu achten. Ausgeliehene Tische und Stühle sowie Gläser etc. sind zurückzubringen!
- Eine Gefährdung der Sicherheit von Gästen des Gasthofes, Anrainern, Zuschauern und Flugkameraden durch niedrige überflüge von Gebäuden, Straßen, Gästeterrassen sowie der Abwurf des Hochstartseiles auf die Straße oder zu Nachbarn ist zu vermeiden.
- Modellflugpiloten, die durch unkorrektes, gefährliches Fliegen ein Sicherheitsrisiko darstellen, können vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden.
1. Verwarnung
2. Befristete Platzsperre
3. Unbefristete Platzsperre bzw. Vereinsausschluß
- Das vereinseigene Hochstartseil und andere Gegenstände können in entsprechendem Zustand an den dafür vorgesehenen Stellen deponiert werden.
- Nach Beendigung des Flugbetriebes hat das zuletzt den Platz verlassende Mitglied für Ordnung zu sorgen.
Weinitzen, am 28.11.1999
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